Beratung, Problem- und Konfliktlösung im Gremium und mit Beschäftigten
Sie erleben schwierige Gespräche im Gremium, mit dem Arbeitgeber oder mit Beschäftigten und fragen sich:
- Wie erkenne ich, ob eine Meinungsverschiedenheit, ein Problem oder ein echter Konflikt vorliegt?
- Was darf, was muss ich in meinem Amt bei Beschwerden und in Personalgesprächen tun?
- Wie führe ich ein Konfliktlösegespräch, ohne dass sich die Situation weiter verhärtet?
Inhalt des Seminars
- Meinungsverschiedenheiten, Probleme und Konflikte unterscheiden
- Ansatzpunkte für Konfliktprävention kennen und nutzen
- Ressourcen für Beratung und Konfliktlösung in der Arbeit des eigenen Gremiums erschließen
- Das Leitprinzip "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" (§ 2 BetrVG) aktiv für die Konfliktlösung nutzen
- Konfliktlösung im Rahmen des Beschwerderechts (§§ 84 und 85 BetrVG) sicher gestalten
- Lösungsansätze bei festgefahrenen Konflikten des Gremiums mit dem Arbeitgeber
- Konfliktlösegespräche mit dem K4-Kommunikationskonzept vorbereiten, führen und auswerten
- Stressreaktionen und Eskalationsmuster erkennen und wirksam gegensteuern
- Souverän mit heiklen Themen, starken Emotionen und destruktiver Kommunikation umgehen
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit herausfordernden Gesprächssituationen und wissen, welche Rolle Ihr Gremium dabei übernimmt.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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