Beratung, Problem- und Konfliktlösung im Gremium und mit Beschäftigten
Sie erleben schwierige Gespräche im Gremium, mit dem Arbeitgeber oder mit Beschäftigten und fragen sich:
- Wie erkenne ich, ob eine Meinungsverschiedenheit, ein Problem oder ein echter Konflikt vorliegt?
- Was darf, was muss ich in meinem Amt bei Beschwerden und in Personalgesprächen tun?
- Wie führe ich ein Konfliktlösegespräch, ohne dass sich die Situation weiter verhärtet?
Inhalt des Seminars
- Meinungsverschiedenheiten, Probleme und Konflikte unterscheiden
- Ansatzpunkte für Konfliktprävention kennen und nutzen
- Ressourcen für Beratung und Konfliktlösung in der Arbeit des eigenen Gremiums erschließen
- Das Leitprinzip "Vertrauensvolle Zusammenarbeit" (§ 2 BetrVG) aktiv für die Konfliktlösung nutzen
- Konfliktlösung im Rahmen des Beschwerderechts (§§ 84 und 85 BetrVG) sicher gestalten
- Lösungsansätze bei festgefahrenen Konflikten des Gremiums mit dem Arbeitgeber
- Konfliktlösegespräche mit dem K4-Kommunikationskonzept vorbereiten, führen und auswerten
- Stressreaktionen und Eskalationsmuster erkennen und wirksam gegensteuern
- Souverän mit heiklen Themen, starken Emotionen und destruktiver Kommunikation umgehen
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit herausfordernden Gesprächssituationen und wissen, welche Rolle Ihr Gremium dabei übernimmt.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 803-37-09 | Datum: 05.10.2027 – 07.10.2027 | Ort: Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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