Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen
Wer als betriebliche Interessenvertretung mitwirken und mitentscheiden möchte, braucht ein sicheres Fundament im Arbeitsrecht.
Dieses Seminar vermittelt anschaulich und verständlich die zentralen Begriffe, Rechtsgrundlagen und Zusammenhänge – ideal für alle, die arbeitsrechtlich sicher agieren und Beschäftigte wirkungsvoll vertreten möchten.
Inhalt des Seminars
Einstieg ins Arbeitsrecht – verständlich und praxisbezogen
- Bedeutung und Funktion zentraler Rechtsbegriffe im betrieblichen Alltag
- Fristberechnung nach BGB – typische Anwendungsfälle korrekt berechnen
- Abgrenzung von Individual- und Kollektivarbeitsrecht
- Aufbau und Arbeitsweise der Arbeitsgerichtsbarkeit – Ihr Weg durch das Verfahren
Verständnis für das Arbeitsvertragsrecht
- Zustandekommen und Inhalte eines Arbeitsverhältnisses
- AGB-Kontrolle bei Arbeitsverträgen – was ist zulässig, was nicht?
- Rechte und Pflichten im Arbeitsverhältnis: Weisungsrecht, Rücksichtnahme, Nebentätigkeiten
- Ausschlussklauseln, Verjährung und Geltendmachung von Ansprüchen
- Nachvertragliche Pflichten im Überblick
Kenntnisse zu wichtigen Gesetzen und Normen
- Überblick: AGG, Nachweisgesetz, Mindestlohn- und Arbeitnehmerentsendegesetz
- Einführung in das Arbeitszeitrecht – Pflichten und Gestaltungsspielräume
- Rechtsnormen zur Vertragsgestaltung: Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag, Arbeitsvertragsrichtlinien, Arbeitsordnung
- Praktische Relevanz für die Mitbestimmung im Betrieb erkennen und nutzen

Mitglieder betrieblicher Interessenvertretungen wie Betriebsrat, JAV oder SBV, die sich grundlegende arbeitsrechtliche Kenntnisse aneignen oder diese auffrischen möchten. Besonders geeignet für den Einstieg in die Gremienarbeit oder als Vorbereitung auf weiterführende Themen.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 201-02-28 | Datum: 03.02.2026 – 05.02.2026 | Ort: Dresden (nh Hotel Neustadt)
Seminar-Nr.: 201-37-29 | Datum: 05.05.2026 – 07.05.2026 | Ort: Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)
Seminar-Nr.: 201-11-30 | Datum: 18.08.2026 – 20.08.2026 | Ort: Zwickau (First Inn Zwickau)
Seminar-Nr.: 201-20-31 | Datum: 01.12.2026 – 03.12.2026 | Ort: Magdeburg (ACHAT Hotel Magdeburg)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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03.11.2026 – 05.11.2026 in Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)

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08.12.2026 in Chemnitz (PLAZA INN Chemnitz)