Inklusionsvereinbarung erfolgreich gestalten
Sie vertreten schwerbehinderte Menschen und fragen sich:
- Wie wird aus guten Wünschen eine verbindliche Inklusionsvereinbarung?
- Wer muss beteiligt werden und welche Rolle haben SBV, Betriebsrat und Arbeitgeber?
- Wie verhandle ich Ziele, die im Betrieb wirklich umgesetzt werden?
Inhalt des Seminars
- Integration und Inklusion rechtlich unterscheiden
- Die Bedeutung von § 166 SGB IX für Arbeitgeber, SBV und Betriebsrat einordnen
- Regeln, Vereinbarungen und Wünsche voneinander trennen
- Die Ist-Situation analysieren und daraus konkrete Handlungsmöglichkeiten ableiten
- Schwerpunkte einer Inklusionsvereinbarung passend zum Betrieb erarbeiten
- Ziele nach der SMART-Methode formulieren und überprüfbar dokumentieren
- Verhandlungspartner einbinden und das Integrationsamt gezielt hinzuziehen
- Argumente für den Arbeitgeber stichhaltig aufbereiten
- Risiken erkennen und mögliche Konflikte auf der Grundlage von §§ 176, 178, 182 SGB IX und § 80 BetrVG bewältigen
Sie erhalten Wissen für die Erarbeitung einer Inklusionsvereinbarung, kennen rechtliche Vorgaben und lernen praktische Schritte für die inhaltliche Umsetzung.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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