3. Netzwerktag 2027: Betriebsvereinbarung „Zeitspenden“
Beschäftigte geraten manchmal in persönliche Notlagen: schwere Erkrankungen in der Familie, Pflege, Kinderbetreuung oder andere außergewöhnliche Belastungen. Kolleginnen und Kollegen möchten dann helfen – etwa durch die Spende von Überstunden, Zeitguthaben oder zusätzlichen Urlaubstagen.
Damit aus Solidarität kein rechtliches Risiko entsteht, braucht es klare Regeln. Im Mittelpunkt dieses Thementages steht deshalb die Frage, wie der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zu Zeitspenden sinnvoll vorbereitet und ausgestaltet.
Sie fragen sich:
- Können Beschäftigte Urlaubstage, Überstunden oder Zeitguthaben an andere spenden?
- Welche Grenzen gelten bei Mindesturlaub, Arbeitszeit und Datenschutz?
- Was kann eine Betriebsvereinbarung zu Zeitspenden konkret regeln?
Inhalt des Seminars
- Unterschiede zwischen Überstunden, Zeitguthaben und Urlaub klären
- Gesetzlichen Mindesturlaub und Arbeitszeitgrenzen kennen & beachten
- Datenschutz, Freiwilligkeit und Schutz vor Druck sicherstellen
- Spender, Empfänger, Umfang und Voraussetzungen eindeutig bestimmen
- Zweck der Zeitspende festlegen (z. Bsp.: Notfall, Pflege oder Kinderbetreuung)
- Umgang mit nicht verbrauchten Zeitguthaben verbindlich regeln
- Antrag, Prüfung, Freigabe und Dokumentation strukturieren
- Gültigkeitsdauer, Kündigung und Rückabwicklung der Vereinbarung regeln
- Eckpunkte für ein transparentes und solidarisches Freistellungsmodell entwickeln
Sie wissen, ob und wie Zeitspenden im Betrieb möglich sind und welche Punkte der Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung verbindlich regeln sollte.
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 1011-01-41 | Datum: 08.09.2027 | Ort: Chemnitz (c/o 56 Chemnitz)

Ihr Schulungsanspruch
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Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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