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  • Spezialwissen für Betriebsräte

    Unsere Wissensartikel speziell für die tägliche Betriebsratsarbeit! Hier finden Sie alle Artikel chronologisch sortiert.
    Antrag auf Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen

    Gleichstellung mit einem schwerbehinderten Menschen – Praxistipps für Betriebsräte, Personalräte und SBV

    Die Gleichstellung mit einer schwerbehinderten Person gemäß § 2 Abs. 3 SGB IX stellt ein wichtiges Mittel dar, um Arbeitsplätze für Beschäftigte mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 30 oder 40 zu sichern. Die direkten Vorteile der Gleichstellung für Arbeitnehmer Die Anerkennung der Gleichstellung sorgt in erster Linie für mehr Sicherheit und bessere Unterstützung am Arbeitsplatz, da sie grundsätzlich die gleichen Schutzrechte und Förderungen wie bei schwerbehinderten Menschen auslöst: Besonderer Kündigungsschutz: Dies ist der wichtigste Vorteil. Der Arbeitnehmer erhält einen besonderen Schutz vor Kündigungen. Der Arbeitgeber muss zwingend vor jeder Kündigung (ordentlich und außerordentlich) die Zustimmung des Integrationsamtes nach...
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    Rechtsprechung

    Aktuelle Urteile

    Rufbereitschaft zu Hause: Wann beginnt der Unfallversicherungsschutz wirklich?

    Was gilt eigentlich, wenn Beschäftigte während der Rufbereitschaft zu Hause...
    Aktenzeichen: L 3 U 42/2

    Außerordentliche Kündigung nach Weihnachtsfeier

    Die Weihnachtszeit ist für viele Betriebe eine Gelegenheit, das vergangene...
    Aktenzeichen: 3 Ca 1501 e/22

    Kein wirksamer Urlaubsverzicht im Prozessvergleich: Das BAG stärkt den Mindesturlaubsanspruch

    Wenn ein Arbeitsverhältnis endet und die Parteien einen Prozessvergleich schließen,...
    Aktenzeichen: 9 AZR 104/24
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    Inklusionsvereinbarung erfolgreich gestalten

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