
Ruhezeit – Europäischer Gerichtshof entscheidet: 12 Tage am Stück arbeiten ist rechtens
Die Richter des Europäischen Gerichtshofes haben sich im November 2017 mit der Frage beschäftigt, ob ein Arbeitgeber zwingend die wöchentliche Ruhezeit am Ende des Arbeitszeitraumes gewähren muss.
Der Fall: Casino-Mitarbeiter verlangt Überstundengeld
Diesem Fall zugrunde lag die Klage eines Casino-Mitarbeiters aus Portugal, welcher des Öfteren an sieben aufeinanderfolgenden Tagen gearbeitet hatte und für den jeweils siebten Tag Überstundengeld forderte.
Die Richter des EuGH entschieden aber, dass er darauf keinen Anspruch habe. Nach ihrer Auffassung verlange das Unionsrecht nicht, dass die wöchentliche Mindestruhezeit spätestens an dem Tag gewährt wird, der auf einen Zeitraum von sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen liegt. Vielmehr kommt es nur darauf an, dass dies innerhalb jedes Siebentagezeitraumes geschieht.
Dies bedeutet, dass Arbeitgeber innerhalb der EU die Möglichkeit haben, Arbeitnehmer 12 Tage am Stück arbeiten zu lassen, wenn Sie die Ruhetage jeweils an den Anfang und an das Ende des Arbeitszeitraumes stellen.
Die Richter wiesen aber darauf hin, dass die dem Urteil zugrundeliegende Arbeitszeitrichtlinie arbeitnehmerfreundlichen nationalen Arbeitszeitregelungen nicht entgegenstehe. Des Weiteren gelte in jedem Fall die festgeschriebene tägliche Ruhezeit von 11 Stunden und die wöchentliche durchschnittliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden.
Aktuelle Urteile
Datenverarbeitung im Arbeitsverhältnis: Wichtige Fragen zur DSGVO und Betriebsvereinbarungen
Spezialwissen BR
Passende Artikel
Aktuelle Seminarempfehlungen:

4. Thementag 2025: Generation Z in der Arbeitswelt – verstehen, integrieren und motivieren
Chancen und Herausforderungen der Generation Z im Betrieb erfolgreich gestalten

Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten
Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände
Ihr Leitfaden für das normale Wahlverfahren – rechtssicher planen, korrekt umsetzen