Sucht am Arbeitsplatz – sensibel erkennen, professionell handeln
Sie erleben suchtbedingte Auffälligkeiten im Betrieb und fragen sich:
- Woran erkenne ich, ob ein Suchtproblem vorliegen könnte?
- Was darf der Betriebsrat ansprechen, ohne Betroffene bloßzustellen?
- Wie helfen klare Regeln, wenn Alkohol, Cannabis oder andere Suchtmittel zum Problem werden?
Inhalt des Seminars
- Warnzeichen bei Verhalten, Leistung und sozialen Kontakten erkennen
- Sucht als Erkrankung verstehen und vorschnelle Bewertungen vermeiden
- Alkohol, Medikamente, Drogen und Cannabis im betrieblichen Zusammenhang einordnen
- Fürsorgegespräche und Klärungsgespräche nachvollziehbar strukturieren
- Hilfsangebote kennen und Betroffene auf gezielte Unterstützung hinweisen
- Grenzen bei Alkohol- und Drogentests rechtlich kennen
- Rechte des Betriebsrates aus § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG und § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG einordnen
- Prävention über Arbeitsschutz nach § 3 ArbSchG und § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG stärken
- Betriebsvereinbarungen, Stufenpläne und das BEM gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX praktisch nutzen
Sie gewinnen Orientierung für sensible Situationen und wissen, wie der Betriebsrat zwischen Hilfe, Schutz und klaren Grenzen handelt.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

Themen die Sie vielleicht auch interessieren

Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz

Betriebsräte im Gesundheitswesen

Personalrat

Schwerbehindertenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Aktuelle Seminarempfehlungen

Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher
Schreiben, Einladungen, Beschlüsse und Sitzungsniederschriften im Betriebsrat verständlich und rechtssicher erstellen

Arbeitsrecht Teil 1: Arbeitsrecht verstehen – Grundlagen für Interessenvertretungen
Arbeitsrechtliche Grundlagen verstehen und im Betriebsrat sicher einordnen

Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit
Ihr Einstieg in Rechte, Pflichten und die praktische Arbeit des Betriebsrates

