Arbeitsrecht Teil 3: Arbeitsrecht trifft Sozialrecht – Klarheit bei Rente, Unfall und Arbeitslosigkeit
Inhalt des Seminars
Klarheit bei Arbeitslosigkeit und Grundsicherung
- Anspruchsvoraussetzungen für Arbeitslosengeld I und Bürgergeld im Überblick
- Sperrzeiten bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag rechtlich einordnen
- Anrechnung von Abfindungen verstehen und erklären
- Unterstützungsmöglichkeiten für betroffene Personen im Betrieb sicher kommunizieren
Orientierung im Rentenrecht
- Überblick über Rentenarten und Einflussfaktoren auf den Rentenanspruch
- Handlungsspielräume bei Beendigung und Verlängerung von Arbeitsverhältnissen in Rentennähe
- Unterstützung bei der Planung des Übergangs in die Rente aus Sicht der Interessenvertretung
Handlungssicherheit bei Arbeits- und Wegeunfällen
- Definitionen und Abgrenzungen: Wann liegt ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall vor?
- Anerkennung von Berufskrankheiten – Voraussetzungen und Verfahren
- Regressansprüche gegen Unternehmen oder Beschäftigte: Was ist zu beachten?
- Aktuelle Urteile zur Unfallversicherung und zu Berufskrankheiten nachvollziehen und einordnen
Einblicke in die Sozialgerichtsbarkeit
- Aufbau und Funktion der Sozialgerichte
- Ablauf von Verfahren, Beteiligte und typische Fallgestaltungen
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 203-29-06 | Datum: 01.09.2026 – 03.09.2026 | Ort: Leipzig (Dorint Hotel Leipzig)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

Themen die Sie vielleicht auch interessieren

Schwerbehindertenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Aktuelle Seminarempfehlungen

4. Thementag 2025: Generation Z in der Arbeitswelt – verstehen, integrieren und motivieren
Chancen und Herausforderungen der Generation Z im Betrieb erfolgreich gestalten

Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten
Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

Wahl des Betriebsrates – Normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände
Ihr Leitfaden für das normale Wahlverfahren – rechtssicher planen, korrekt umsetzen