Arbeitsrecht Teil 4: Arbeitsrecht trifft Sozialrecht – Klarheit bei Rente, Unfall und Arbeitslosigkeit
Sie erleben im Betriebsrat Fälle, in denen Arbeitsrecht und Sozialrecht aufeinandertreffen:
- Was gilt beim Arbeitslosengeld I nach Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
- Wann liegt ein Arbeitsunfall oder Wegeunfall vor?
- Welche Rolle hat der Betriebsrat, wenn Beschäftigte in den Ruhestand gehen?
Inhalt des Seminars
- Arbeitssuchendmeldung, Arbeitslosmeldung und ALG I unterscheiden
- Sperrzeiten bei Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag nach SGB III verstehen
- Folgen von Abfindung, Ruhen des Anspruchs und Verfahren vor dem Sozialgericht kennen
- Rentenarten, Wartezeiten & Erwerbsminderung im Überblick kennen und unterscheiden
- Altersrente und Kündigungsschutz gemäß § 41 SGB VI unterscheiden
- Hinzuverdienst und rentenrechtliche Zeiten im Beratungskontext berücksichtigen
- Arbeitsunfall und Wegeunfall anhand eines Prüfschemas nach dem SGB VII erkennen
- Unfallmeldung und Anzeige von Berufskrankheiten nach § 193 SGB VII beachten
- Wissen um krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit beim Bezug von Arbeitslosengeld I nach § 146 SGB III
Sie gewinnen einen Überblick über wichtige sozialrechtliche Fragen und können Beschäftigte im Betrieb zu den nächsten Schritten gezielt informieren.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 204-22-08 | Datum: 03.11.2027 – 05.11.2027 | Ort: Erfurt (Dorint Hotel am Dom Erfurt)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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