Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Wissen für Betriebsräte
Sie erleben im Betrieb Benachteiligung, Konflikte oder Belästigungen und fragen sich:
- Wann liegt eine Benachteiligung im Sinne des AGG vor?
- Welche Rechte haben betroffene Kolleginnen und Kollegen?
- Wie kann der Betriebsrat Beschwerden aufnehmen und vorbeugend handeln?
Inhalt des Seminars
- Die Merkmale aus § 1 AGG erkennen und auf Vorfälle anwenden
- Den Anwendungsbereich von § 2 AGG verstehen und auf Arbeitsverhältnisse beziehen
- Unmittelbare Benachteiligung, mittelbare Benachteiligung und Belästigung gemäß § 3 AGG unterscheiden
- Das Benachteiligungsverbot aus § 7 AGG auf Alltagssituationen übertragen
- Beschwerden aufnehmen, einordnen und bearbeiten
- Sexuelle Belästigung, Mobbing und Konflikte voneinander abgrenzen
- Den Gleichbehandlungsgrundsatz aus § 75 BetrVG für die BR-Arbeit anwenden
- Bei Stellenausschreibungen, Personalfragebögen und Auswahlrichtlinien auf vorgeschriebene Regeln achten
- Prävention durch Betriebsvereinbarungen, Beratung und Beschwerdewege leben
Sie gewinnen einen verlässlichen Überblick über das AGG und wissen, wie Sie Diskriminierung im Betrieb erkennen, ansprechen und entgegenwirken.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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