Gefährdungsanzeige und Haftungsfragen im Betrieb
Sie erleben Belastungen im Betrieb und fragen sich:
- Wann ist eine Gefährdungsanzeige der richtige Weg?
- Welche Pflichten hat der Arbeitgeber, wenn Beschäftigte Gefahren melden?
- Wie schützt sich der Betriebsrat vor Haftungsrisiken und fehlerhaften Beschlüssen?
Inhalt des Seminars
- Gefahr und Gefährdung unterscheiden
- Gefährdungsanzeigen nach § 16 ArbSchG richtig einordnen
- Meldungen an die entscheidenden Stellen im Betrieb weitergeben
- Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutzsystem sicher einordnen
- Beschwerden gemäß § 85 BetrVG aufnehmen und bearbeiten
- Bei Gefährdungsbeurteilungen auf der Grundlage von § 87 BetrVG mitbestimmen
- Arbeitgeberhaftung und Arbeitnehmerhaftung voneinander abgrenzen
- Das Drei-Stufen-Haftungsmodell im betrieblichen Alltag anwenden
- Benachteiligung und Maßregelung gemäß § 17 ArbSchG und § 612a BGB erkennen
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Gefährdungsanzeigen, Haftungsfragen und Ihrer Rolle im Arbeitsschutz. So erkennen Sie Risiken frühzeitig, ordnen Zuständigkeiten richtig ein und handeln in der Betriebsratsarbeit strukturiert.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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