Sozialrechtliche Grundlagen des Arbeitsrechts für Betriebsräte – kompakt
Inhalt des Seminars
Kündigung, Bürgergeld & Co.: Was gilt bei Arbeitslosigkeit?
- Unterschiede und Ansprüche bei ALG I und Bürgergeld
- Sperrzeiten und Abfindungen richtig einordnen
- Unterstützungsangebote für Beschäftigte in Übergangsphasen
Rente: Was Sie unbedingt wissen sollten
- Rentenarten
- Antragstellung und aktuelle Reformen
Unfall: Rechte verstehen – Schutz sichern
- Arbeits- und Wegeunfall: Zuständigkeiten, Leistungen, Regressfragen
Mutterschutz, Eltern- und Pflegezeit im Überblick: So begleiten Sie die Belegschaft souverän
- Berechnung der Mutterschutzfristen
- Gefährdungsbeurteilung und Beschäftigungsverbote
- Beantragung Elternzeit und Elterngeld
- Pflegezeitmodelle: Rechte, Dauer, Verlängerung – und wer sie nutzen kann
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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