Übertragung ärztlicher Aufgaben in der Pflege – Ihre Mitbestimmung bei rechtlichen Risiken
Sie erleben in Kliniken oder Pflegeeinrichtungen, dass Aufgaben neu verteilt werden und fragen sich:
- Welche ärztlichen Tätigkeiten dürfen Pflegekräfte übernehmen?
- Wo liegen die Grenzen, wenn eine ärztliche Anordnung mit einem erhöhten Risiko verbunden ist?
- Was kann der Betriebsrat präventiv tun, bevor Beschäftigte rechtlich unter Druck geraten?
Inhalt des Seminars
- Ärztliche Anordnungen prüfen und Delegation verständlich von Substitution abgrenzen
- Delegierbare und nicht delegierbare Tätigkeiten erkennen
- Vorgaben aus Bundesmantelvertrag, KrPflG und betrieblicher Praxis kennen und einordnen
- Rechtliche Probleme für medizinisches Personal frühzeitig ansprechen
- Im Schadensfall wissen, welche Schritte Beschäftigte schützen
- CIRS-Meldungen nutzen, um Risiken sichtbar zu machen
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates aus §§ 80 sowie 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG gezielt nutzen
- Fortbildung, Qualifikation und Personalplanung gemäß §§ 92, 96, 98 BetrVG etablieren
- Die Arbeit von Betriebsrat, JAV und SBV in Gesundheitsbetrieben auf eindeutige Abläufe ausrichten
Sie gewinnen Orientierung bei Delegation, Haftung und Mitbestimmung und können Risiken im Betrieb gezielt ansprechen.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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