Arbeits- und Gesundheitsschutz in der digitalen Arbeitswelt
Sie erleben, wie digitale Arbeit den Alltag im Betrieb verändert und fragen sich:
- Welche Risiken entstehen durch Arbeit 4.0 für die Gesundheit der Beschäftigten?
- Wie kann der Betriebsrat bei Gefährdungsbeurteilungen wirksam mitbestimmen?
- Was hilft gegen Stress, Überforderung und ständige Erreichbarkeit?
Inhalt des Seminars
- Arbeit 4.0 verstehen und Chancen sowie Risiken klar benennen
- Digitalisierung, Big Data und Künstliche Intelligenz im Arbeitsalltag einschätzen
- Neue Belastungen durch Flexibilisierung, fehlende Autonomie und Leistungsdruck erkennen
- Rechte des Betriebsrates aus §§ 89 und 87 BetrVG gezielt nutzen
- Gefährdungsbeurteilungen gemäß §§ 4 und 5 ArbSchG lesen und verstehen
- Externen Sachverstand bei Künstlicher Intelligenz auf Grundlage von § 80 Abs. 3 BetrVG prüfen und beschließen
- Stressoren wie Arbeitsverdichtung, Zeitdruck und ständige Erreichbarkeit sichtbar machen
- Maßnahmen gegen psychische Ermüdung, Unterforderung und Überforderung entwickeln
- Verbündete im Arbeitsschutzsystem finden und den ASA für konkrete Schritte nutzen
Sie erkennen Belastungen in der digitalen Arbeitswelt frühzeitig und wissen, welche Rechte der Betriebsrat im Arbeits- und Gesundheitsschutz nutzen kann.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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