Gefährdungsanzeige nach § 16 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Ihre Handlungssicherheit als Interessenvertretung
Sie arbeiten im Betriebsrat und fragen sich:
- Wann müssen Beschäftigte eine Gefährdung anzeigen?
- Welche Rolle hat der Betriebsrat nach einer Gefährdungsanzeige?
- Wie lassen sich Meldewege, Dokumentation und Schutz vor Nachteilen regeln?
Inhalt des Seminars
- Rechte und Pflichten der Beschäftigten nach § 16 ArbSchG kennen & erklären
- Gefährdungsanzeige, Überlastungsanzeige und Unfallanzeige unterscheiden
- Haftungsrisiken und Verantwortung im Betrieb einordnen
- Beschwerderechte aus §§ 84 und 85 BetrVG gezielt nutzen
- Gefährdungen dokumentieren, nachverfolgen und als Problem sichtbar machen
- Zusammenarbeit mit Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und anderen zuständigen Stellen stärken
- Meldewege und Zuständigkeiten in einer Betriebsvereinbarung regeln
- Mitbestimmung beim Arbeits- und Gesundheitsschutz gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG nutzen
- Schutz vor Benachteiligung und Umgang mit sensiblen Daten berücksichtigen
Sie wissen, wie Gefährdungsanzeigen rechtlich einzuordnen sind und wie der Betriebsrat Beschäftigte bei Belastungen, Mängeln und Beschwerden wirksam unterstützt.
2. Tag: 09.00 - 17.00 Uhr
3. Tag: 09.00 - 15.00 Uhr
Terminübersicht Präsenzseminare
Seminar-Nr.: 313-11-01 | Datum: 08.12.2026 – 10.12.2026 | Ort: Zwickau (First Inn Zwickau)

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!
Das können Sie erwarten!
Unsere abgebildeten Seminarpreise enthalten bereits die Verpflegungs- und ggf. Übernachtungskosten. Sie müssen also nicht lange rechnen, sondern wissen auf den ersten Blick, wie viel das Seminar pro Person kostet.
Im Seminarpreis eines Präsenz-Seminares mit Übernachtung ist zum Beispiel enthalten: Übernachtung mit Frühstück und Abendessen, Kaffeepausen, Mittagessen, Tagungsgetränke, Seminarunterlagen, Teilnahmebestätigung, WLAN.

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