Gelingende Gesprächsführung – sensibel handeln bei Mobbing und sexueller Belästigung
Sie werden im Betriebsrat zu belastenden Situationen angesprochen und fragen sich:
- Wie finde ich heraus, ob es um Mobbing, sexuelle Belästigung oder einen Konflikt geht?
- Welche Rechte haben Betroffene bei einer Beschwerde?
- Wie führe ich ein Gespräch, wenn starke Gefühle, Stress oder Unsicherheit im Raum stehen?
Inhalt des Seminars
- Anliegen von Beschäftigten ernst nehmen und das Verfahren gemäß §§ 84 und 85 BetrVG erklären
- Sexuelle Belästigung vom Flirt abgrenzen und Rechte aus § 3 AGG verständlich machen
- Mobbinghandlungen erkennen und mit einem Mobbingtagebuch nachvollziehbar dokumentieren
- Überblick und Verständnis zum „Mensch im Stress“
- Mit dem K4-Kommunikationskonzept Gespräche strukturieren und Orientierung geben
- Emotionen nach der Methode A.N.N.N.A. aufgreifen und den Gesprächsfaden halten
- Pflichten des Arbeitgebers bei sexueller Belästigung auf Grundlage von § 12 AGG
- Eigene Grenzen kennen und Hilfe, Beratung oder weitere Stellen gezielt einbeziehen
- Wesentliche Verfahrensschritte für eine Betriebsvereinbarung und den Weg in die Einigungsstelle nach § 76 BetrVG kennen
Sie gewinnen Sicherheit für Gespräche, in denen viel Vertrauen und klare Orientierung gebraucht werden. Sie wissen, welche rechtlichen Wege offenstehen und wie der Betriebsrat Betroffene unterstützen kann, immer mit Blick auf die eigenen Grenzen.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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