Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb
Sucht im Betrieb ist ein sensibles Thema und wirft schnell schwierige Fragen auf:
- Woran erkenne ich, ob Alkohol, Cannabis oder andere Suchtmittel die Arbeit beeinflussen?
- Zu welchem Zeitpunkt sollte der Betriebsrat den Betroffenen ansprechen?
- Wie gelingt ein Gespräch, das wertschätzend bleibt und Hilfe ermöglicht?
Inhalt des Seminars
- Warnzeichen bei Alkohol, Cannabis und anderen Substanzen erkennen
- Suchtverläufe verstehen und vorschnelle Bewertungen vermeiden
- Möglichkeiten der Aufklärung transparent gestalten
- Überblick und Verständnis zum „Mensch im Stress“
- Mit dem K4-Kommunikationskonzept Gespräche strukturieren und Orientierung geben
- Fürsorgegespräche, Klärungsgespräche sowie Stufengespräche sicher begleiten
- Mitbestimmung bei Ordnung im Betrieb und Gesundheitsschutz gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 7 BetrVG nutzen
- Grenzen kennen und Hilfe, Beratung oder weitere Stellen gezielt einbeziehen
- Mögliche Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung entwickeln
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit suchterkrankten Beschäftigten und wissen, wie der Betriebsrat zwischen Hilfe, Schutz sowie arbeitsrechtlichen Grenzen begleiten und unterstützen kann.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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