Dienstplangestaltung ohne tarifliche Regelungen
Sie arbeiten im Betriebsrat an Dienstplänen mit und fragen sich:
- Welche Grenzen setzt das Arbeitszeitgesetz bei Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten?
- Wann muss der Betriebsrat bei Dienstplänen, Überstunden und kurzfristigen Änderungen mitbestimmen?
- Wie behalten wir Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit im Blick?
Inhalt des Seminars
- Arbeitszeitgrenzen aus § 3 ArbZG im Dienstplan erkennen
- Ruhepausen rechtssicher planen, prüfen und durchsetzen
- Ruhezeiten gemäß § 5 ArbZG bei Wechselschicht und Schichtfolgen prüfen
- Dienstpläne auf Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitgestalten
- Mehrarbeit und Überstunden nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG unterscheiden
- Rechte des Betriebsrates wahren, wenn Dienstpläne ohne Zustimmung umgesetzt werden
- Arbeit an Sonntagen, Feiertagen und in der Nacht verständlich prüfen
- Arbeitsunfähigkeit, Kind krank und Urlaub im Dienstplan richtig einordnen
- Eine Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitgestaltung praxisnah vorbereiten
Sie gewinnen Sicherheit bei der Dienstplangestaltung ohne Tarifvertrag und erkennen, wo der Betriebsrat handeln, prüfen und mitbestimmen muss.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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