Professioneller Umgang mit Suchterkrankten im Betrieb
Inhalt des Seminars
Wissen zu Suchterkrankungen im betrieblichen Kontext
- Suchtformen und Suchtverläufe: Alkohol, Medikamente, illegale Drogen
- Frühwarnzeichen erkennen und richtig deuten – ohne Stigmatisierung
- Arbeitsrechtliche Grundlagen: Fürsorgepflicht, Leistungsfähigkeit, Kündigungsschutz
- Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Sucht: Aufbau, Inhalte, rechtliche Wirksamkeit
Gesprächsführung – klar, respektvoll und lösungsorientiert
- Vorbereitung auf Klärungs- und Fürsorgegespräche: Ziele, Rollen, Rahmenbedingungen
- Gesprächsphasen sicher gestalten – vom Einstieg bis zur Vereinbarung
- Umgang mit Widerstand, Abwehr und starken Emotionen
- Haltung zeigen ohne zu therapieren: Verantwortung richtig einordnen
Die Rolle als Betriebsrat im betrieblichen Unterstützungssystem
- Zusammenarbeit mit Fachstellen und dem Arbeitgeber gestalten
- Integration in das BEM- und Gesundheitsmanagement
- Prävention im Betriebsalltag verankern – Aufklärung und Information
- Praxisnahe Fallarbeit: Gesprächssimulationen und erprobte Handlungsstrategien
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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