Souverän kommunizieren im BEM – sensibel begleiten, klar handeln
Inhalt des Seminars
Verstehen Sie den rechtlichen Rahmen im BEM
- Ziele und Ablauf des BEM nach § 167 SGB IX und § 74 SGB V
- Ihre Rolle als Interessenvertretung: Rechte, Pflichten und Spielräume
- Beteiligung an BEM-Gesprächen – wer ist wann dabei?
- Gestaltungsspielraum durch Betriebs- oder Dienstvereinbarungen nutzen
Stärken Sie Ihre Kommunikationskompetenz
- Was Menschen in Stresssituationen bewegt – Kommunikation besser verstehen
- Haltung zeigen: Selbstsicherheit, Empathie und professionelle Distanz
- Körpersprache und Sprache wirkungsvoll einsetzen
- Werkzeuge für eine gelingende Kommunikation im Gesprächsalltag
Führen Sie BEM-Gespräche strukturiert und lösungsorientiert
- Gesprächsabläufe sicher steuern – von der Vorbereitung bis zur Nachbereitung
- Was darf gefragt werden – und wo sind die rechtlichen Grenzen?
- Umgang mit schwierigen Situationen und starken Gefühlen
- Gesprächsdokumentation und Folgeprozesse rechtskonform gestalten
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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