Sucht am Arbeitsplatz – sensibel erkennen, professionell handeln
Inhalt des Seminars
Hintergründe und Fakten zu Suchterkrankungen
- Zahlen, Trends und Entwicklungen – Sucht als gesellschaftliche Realität
- Entstehung von Abhängigkeit aus Sicht der Gehirnforschung
- Wirkung von Suchtmitteln und aktuelle Entwicklungen, z. B. im Cannabisgesetz
- Formen der Co-Abhängigkeit und externe Hilfsangebote im Überblick
Rechtliche Rahmenbedingungen im Betrieb
- Entgeltfortzahlung und arbeitsrechtliche Konsequenzen bei Suchterkrankungen
- Beweisproblematik bei Alkohol- und Drogentests – rechtlich abgesichert handeln
- Frühwarnzeichen erkennen – Verantwortung übernehmen ohne zu stigmatisieren
- Disziplinarmaßnahmen im Spannungsfeld zwischen Fürsorge und Sanktion
Kommunikation und Handlungsspielräume im Gremium
- Gesprächsführung mit suchtgefährdeten oder erkrankten Personen: Haltung, Empathie, Grenzen
- Umgang mit Widerstand, Leugnung und Tabuisierung
- Struktur von Fürsorge- und Klärungsgesprächen im betrieblichen Alltag
- Gestaltungsmöglichkeiten durch Betriebsvereinbarungen zur betrieblichen Suchthilfe
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

Themen die Sie vielleicht auch interessieren

Arbeitsschutz & Gesundheitsschutz

Betriebsräte im Gesundheitswesen

Personalrat

Schwerbehindertenvertretung

Jugend- und Auszubildendenvertretung
Aktuelle Seminarempfehlungen

Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten
Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium
06.10.2026 – 08.10.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)

Sicher auftreten, überzeugend reden – Ihre Stimme zählt!
Sprechen mit Wirkung – für Betriebsversammlung, Monatsgespräch & Co.
03.11.2026 – 05.11.2026 in Chemnitz (Hotel Röhrsdorfer Hof)

4. Thementag 2026: Arbeitsunfälle und Unfallanzeige – Ihr Einsatz für mehr Sicherheit
Der Schutzauftrag als Betriebsrat: Wie Sie bei Arbeitsunfällen richtig reagieren und wirksam mitbestimmen
08.12.2026 in Chemnitz (PLAZA INN Chemnitz)