Übertragung ärztlicher Aufgaben in der Pflege – Ihre Mitbestimmung bei rechtlichen Risiken
Inhalt des Seminars
Ihre Klarheit bei Aufgabenverlagerung
- Weisungsrechte der ärztlichen und pflegerischen Leitung rechtlich einordnen
- Welche ärztlichen Tätigkeiten dürfen übertragen werden und welche nicht?
- Ärztliche Anordnung im Gegensatz zum Recht auf Arbeitsverweigerung – was ist zulässig?
- Sonderfälle: externes und ungelerntes Personal in der Pflege
Ihre Handlungssicherheit bei Haftung und Strafrecht
- Haftungsrisiken für Pflegekräfte: Überblick und Absicherungsmöglichkeiten
- Arbeitnehmerhaftung und Rolle der Berufshaftpflichtversicherung
- Strafrechtliche Aspekte: Körperverletzung, Einwilligung, Anstiftung und deren Grenzen
- Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxisbeispielen
Ihre Rechte im Gesundheitsbetrieb
- Beteiligungsrechte des Betriebsrates bei der Übertragung ärztlicher Tätigkeiten
- Gestaltung von Betriebsvereinbarungen zu Aufgabenverteilung und Qualifikationsnachweisen
- Anspruch auf Hinzuziehung von Sachverständigen und externer Beratung
- Mitwirkung bei Fortbildung, Personalplanung und Qualitätssicherung
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG. Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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