Der Betriebsausschuss im Betriebsrat – Aufgaben, Rechte & Zusammenarbeit in der Praxis
Sie gehören zum Betriebsrat oder zum Betriebsausschuss und fragen sich:
- Wann muss ein Betriebsausschuss gebildet werden und wer gehört hinein?
- Wie lade ich rechtskonform zur BA-Sitzung ein und was gehört auf die Tagesordnung?
- Welche Aufgaben darf der BA übernehmen und wann entscheidet weiterhin der gesamte Betriebsrat?
Inhalt des Seminars
- Voraussetzungen aus § 27 BetrVG kennen und die Struktur von Betriebsratsgremien ab neun Mitgliedern verstehen
- Festlegungen zu Vorsitz, Stellvertretung und weiteren Mitgliedern
- Regelungen zu Ersatzmitgliedern bei Verhinderung eines BA-Mitgliedes
- Einladungen und Tagesordnungen gemäß § 29 BetrVG nachvollziehbar vorbereiten
- Präsenz, Videoformat und Verhinderung einordnen, um rechtssicher zu arbeiten
- Beschlüsse gemäß § 33 BetrVG fassen und Sitzungsniederschriften auf Grundlage von § 34 BetrVG führen
- Originäre Aufgaben des Betriebsausschusses festlegen und laufende Geschäfte strukturiert planen
- Übertragene Aufgaben gemäß § 28 BetrVG prüfen und Grenzen der Zuständigkeit beachten
- Zusammenarbeit mit Betriebsrat, JAV und SBV gestalten
Sie ordnen die Grundlagen des Arbeitsrechts ein und gewinnen Sicherheit für die Arbeit im Betriebsausschuss. Dabei erkennen Sie, welche Verantwortung beim BA liegt und welche beim gesamten Betriebsrat bleibt.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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