Datenschutz im Betrieb – Kompaktwissen für Betriebsräte
Sie sind im Betriebsrat und Datenschutzfragen landen auf Ihrem Tisch:
- Welche Daten darf der Arbeitgeber verarbeiten?
- Wann muss der Betriebsrat bei Kontrolle und IT-Systemen beteiligt werden?
- Wie entsteht eine gute Betriebsvereinbarung zum Datenschutz?
Inhalt des Seminars
- Personenbezogene Daten erkennen und den Schutzbedarf einschätzen
- Die Grundsätze aus Art. 5 DSGVO verständlich auf betriebliche Fälle anwenden
- Rechtmäßige Verarbeitung mit Art. 6 DSGVO und § 26 BDSG prüfen
- Einwilligungen im Arbeitsverhältnis sachlich prüfen
- Arbeitnehmerüberwachung durch IT, Video, GPS oder andere Systeme erkennen und begrenzen
- Beschäftigtenrechte auf Auskunft, Berichtigung und Löschung bearbeiten
- Beteiligungsrechte bei technischen Einrichtungen auf Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG erkennen
- Betriebsvereinbarungen gemäß § 77 BetrVG vorbereiten, verhandeln und überwachen
- Datenschutzbeauftragte, Sachverständige und Einigungsstelle gezielt einbeziehen
Sie gewinnen einen Überblick über Datenschutz im Betrieb und wissen, wie Sie Rechte der Beschäftigten wirksam unterstützen.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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