Datenschutz im Betriebsratsbüro & Whistleblowing-Systeme – souverän und rechtssicher handeln
Sie arbeiten im Betriebsrat und fragen sich:
- Welche Datenschutzpflichten gelten für das Betriebsratsbüro?
- Wie sichern wir Akten, E-Mails, Protokolle und digitale Ablagen richtig?
- Welche Rolle hat der Betriebsrat bei Whistleblowing-Systemen und Meldestellen?
Inhalt des Seminars
- Pflichten des Betriebsrates nach DSGVO und § 79a BetrVG einordnen
- Zuständigkeiten von Datenschutzbeauftragten und Betriebsrat unterscheiden
- Speicher, Netzwerke und Dokumentenverwaltung im Betriebsratsbüro sicher bewerten
- Akten, E-Mails, Protokolle und Beschäftigtendaten vertraulich behandeln
- Technische und organisatorische Maßnahmen für BR-Computer und digitale Ablagen prüfen
- Schutz vor Überwachung, Spähsoftware und unbefugtem Zugriff durch Dritte stärken
- Anforderungen an interne und externe Meldestellen nach HinSchG einordnen
- Loyalitätspflicht, Offenlegung und Schutz von Hinweisgebern verständlich bewerten
- Mitbestimmung bei technischen Systemen gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG nutzen
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit vertraulichen BR-Daten und wissen, wie der Betriebsrat Datenschutzkonzepte und Hinweisgebersysteme rechtssicher begleitet.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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