Datenschutz Teil 4: Whistleblowing im Betrieb – schützen, begleiten, mitbestimmen
Sie erleben im Betriebsrat, dass Hinweise auf Missstände rechtliche und persönliche Folgen haben können:
- Was darf ein Hinweisgeber melden und wann beginnt der gesetzliche Schutz?
- Wann muss erst intern geklärt werden und wann ist eine externe Meldestelle zulässig?
- Welche Rechte hat der Betriebsrat, wenn der Arbeitgeber ein Hinweisgebersystem einführt?
Inhalt des Seminars
- Whistleblowing von Beschwerden, Gerüchten und Compliance-Meldungen unterscheiden
- Verstehen, wann Verleumdung, üble Nachrede oder falsche Verdächtigung zum Risiko werden
- Schutzvoraussetzungen aus §§ 1 und 2 HinSchG verständlich erklären
- Interne und externe Meldestellen gemäß §§ 7 und 32 HinSchG unterscheiden
- Anforderungen an interne Meldestellen aus § 16 HinSchG für die Praxis übersetzen
- Abläufe, Fristen und Folgemaßnahmen auf Grundlage von § 17 HinSchG nachvollziehen
- Mitbestimmung bei Hinweisgebersystemen, Richtlinien und technischen Meldewegen erkennen
- Vertraulichkeit, Anonymität und Beschäftigtendatenschutz im Betriebsrat ansprechen und verankern
- Datenschutzfolgen und Informationspflichten aus Art. 35 DSGVO im Blick behalten
Sie gewinnen umfassendes Wissen zum Thema Whistleblowing, Hinweisgeberschutz und Datenschutz. So können Sie Hinweise einordnen, Verfahren prüfen und Ihre Beteiligungsrechte gezielt nutzen.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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