Arbeitsschutz im Unternehmen – Kompaktseminar für Betriebsräte
Inhalt des Seminars
Mitbestimmung beim betrieblichen Arbeitsschutz
- Erweiterte Beteiligungsrechte laut BAG-Urteil vom 28.03.2017
- Mitbestimmung bei Gefährdungsbeurteilungen gemäß § 5 ArbSchG
- Arbeitsschutzausschuss nach § 11 ASiG: Aufgaben, Sitzungen, Beteiligung
- Strategische Einflussnahme auf menschengerechte Arbeitsbedingungen
Handlungssicherheit bei psychischen Belastungen
- Psychische Belastung: Begriff, Ursachen, Folgen
- Erhebungsverfahren: Fragebögen, Interviews, Workshops praxisnah einsetzen
- Aufbau von Gefährdungsbeurteilungen mit Fokus auf mentale Belastungen
- Maßnahmenentwicklung und Evaluierung gemeinsam mit dem Arbeitgeber
Umsetzung im betrieblichen Alltag
- Teilnahme an Begehungen und Arbeitsschutzausschusssitzungen professionell vorbereiten
- Erstellung praxisnaher Checklisten und Musterbeurteilungen (z. B. nach ArbStättV)
- Umgang mit Gefährdungsanzeigen gemäß § 16 ArbSchG
- Evaluation und kontinuierliche Verbesserung von Arbeitsschutzmaßnahmen
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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