Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) – Wissen für Betriebsräte
Inhalt des Seminars
Ihre Grundlagen zum AGG – verstehen und anwenden
- Ziele und Struktur des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes
- Diskriminierungstatbestände: Rasse oder ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität
- Formen der Benachteiligung erkennen: unmittelbar, mittelbar, Belästigung und Anweisung zur Benachteiligung
- Rechtfertigung und Abgrenzung: Was ist (noch) erlaubt, was nicht?
Ihre Rolle im Fall von Diskriminierung
- Rechte betroffener Beschäftigter nach § 15 AGG: Entschädigung, Schadensersatz
- Fallstricke im Bewerbungsprozess: AGG-konforme Stellenausschreibungen
- Kündigung und Sozialauswahl unter dem Blickwinkel des AGG
- Umgang mit sogenannten „AGG-Hoppern“ – Rechtsprechung und Praxis
Ihre Handlungsmöglichkeiten im Betrieb
- Zusammenarbeit mit der Beschwerdestelle gemäß §§ 84, 85 BetrVG sowie nach § 13 AGG
- Förderung des sozialen Umgangs durch präventive Maßnahmen
- Aufgaben und Rechte des Betriebsrates bei AGG-Verstößen
- Strategien zur Förderung diskriminierungsfreier Unternehmenskultur
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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