Dienstplangestaltung ohne tarifliche Regelungen
Inhalt des Seminars
Handlungssicherheit in der Arbeitszeitgestaltung
- Personal- und Einsatzplanung ohne tarifliche Vorgaben
- Tägliche und wöchentliche Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Pausen
- Schichtarbeit, Nachtarbeit, Bereitschaftsdienst, Rufbereitschaft und Überstunden
- Urlaub, Minusstunden und Arbeitsunfähigkeit rechtlich korrekt einordnen
Ihre Mitbestimmung als zentrales Gestaltungsinstrument
- Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates bei der Dienstplangestaltung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG
- Kontrollrechte und Kontrollpflichten aktiv nutzen
- Chancen und Risiken der Inbezugnahme von Tarifverträgen bewerten
- Schutz vor Überlastung: Strategien zur Prävention langer Schichtfolgen
Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit
- Eckpunkte für eine rechtssichere und praktikable Betriebsvereinbarung
- Textbausteine und Musterformulierungen zielgerichtet entwickeln
- Gestaltungsspielräume nutzen – auch ohne Tarifvertrag
- Dienstplantransparenz und Planungsverfahren gemeinsam regeln
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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