Konflikte lösen mit System – Mediation im Betriebsalltag professionell nutzen
Sie erleben Streit im Gremium, Konflikte in der Belegschaft oder Spannungen mit dem Arbeitgeber und fragen sich:
- Wie erkenne ich, ob sich Mediation für die Lösung des Konflikts eignet?
- Welche Rolle kann das Gremium in solchen Situationen spielen?
- Was ist Mediation, wie läuft sie ab und wo liegen ihre Grenzen?
Inhalt des Seminars
- Den Stellenwert von Mediation im BetrVG (z. B. Beschwerden nach § 84) und in anderen Rechtsnormen kennen
- Moderation, Mediation oder Schlichtung - wo liegt der Unterschied?
- Die Voraussetzungen und Grenzen von Konfliktlösung durch Mediation
- Neutralität und Allparteilichkeit - die Grundlage gelingender Mediation
- Haltungen und Fragetechniken zur empathischen Gesprächsführung
- Souveränität im Umgang mit starken Emotionen entwickeln
- Das Fünf-Phasen-Modell der Mediation zur Gesprächsführung nutzen
- Professionelle Vor- und Nachbereitung von Mediationsgesprächen
- Umgang mit typischen Hindernissen und Blokaden
Sie gewinnen Sicherheit im Umgang mit Konflikten und lernen, Gespräche so zu führen, dass Beteiligte wieder miteinander arbeiten können.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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