Gefährdungsanzeige und Haftungsfragen im Betrieb
Inhalt des Seminars
Ihre Verantwortung bei Überlastung und Gefährdung
- Was ist eine Gefährdungs- oder Überlastungsanzeige? Begriffe und rechtliche Bedeutung
- Wann und wie muss angezeigt werden? –Voraussetzungen, Inhalte, Fristen
- Rechtswirkungen und Pflichten des Arbeitgebers nach Anzeige
- Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats: Mitbestimmung und Prävention wirksam nutzen
Ihre Handlungssicherheit bei Haftungsfragen
- Haftung von Beschäftigten – das Drei-Stufen-Modell der Arbeitnehmerhaftung
- Innerbetrieblicher Schadensausgleich: Was darf vom Lohn abgezogen werden?
- Haftungsbegrenzung durch Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung
- Besonderheiten bei Schäden Dritter und Organisationsverschulden des Arbeitgebers
Ihre Absicherung als Gremium
- Haftung des Betriebsrates bei Falschberatung oder Pflichtverletzung
- Schadensersatzansprüche gegen das Gremium – was droht in der Praxis?
- Missachtung der Schweigepflicht: juristische Risiken und Prävention
- Fallbeispiele und rechtssichere Verhaltensweisen im Haftungsfall
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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