Schriftverkehr des Personalrates – SächsPersVG
Sie arbeiten im Personalrat und fragen sich, worauf es bei Schreiben und Beschlüssen ankommt.
- Wie lade ich rechtzeitig und vollständig zur Sitzung ein?
- Welches Ersatzmitglied muss teilnehmen, wenn ein Mitglied verhindert ist?
- Wie halte ich Beschlüsse, Einwendungen und Schreiben so fest, dass sie tragfähig sind?
Inhalt des Seminars
- Einladungen zur PR-Sitzung mit Tagesordnung nachvollziehbar aufbauen
- Ersatzmitglieder rechtskonform bestimmen und eine mögliche Befangenheit einordnen
- Änderungen der Tagesordnung rechtzeitig und nachvollziehbar festhalten
- Beschlüsse des Personalrates auf der Grundlage von §§ 38 und 39 SächsPersVG formulieren
- Umlaufbeschlüsse gemäß § 35 Abs. 5 SächsPersVG rechtlich richtig einordnen
- Sitzungsniederschriften, Anwesenheitslisten und Einwendungen prüfbar führen
- Quartalsgespräche vorbereiten und Ergebnisse schriftlich sichern
- Sachmittel, Fachliteratur und Schulungsfreistellung nachvollziehbar beantragen
- Stellungnahmen bei personellen Einzelmaßnahmen und Widersprüche differenziert begründen
Sie gewinnen Sicherheit im Schriftverkehr des Personalrates und wissen, welche Formulierungen im Alltag tragen.
alle Mitglieder von Personalräten nach dem SächsPersVG, insbesondere Vorsitzende und Schriftführer*innen, die mit dem formalen Schriftverkehr betraut sind. Als Basis- oder Vertiefungsseminar bestens kombinierbar mit „PR I – Grundlagen nach dem SächsPersVG“ oder „Öffentlichkeitsarbeit & die Personalversammlung“.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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