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  • Elterngeld Plus: Zwingende Reduzierung der Arbeitszeit für Anspruch auf Partnerschaftsbonus
    Bildquelle: babimu/Adobe Stock

    Das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

    Alles Wichtige zum neuen BEEG inklusive Aushang
    Stand der Informationen: Sep. 2021
  • Inhaltsverzeichnis
  • Zum 1.9.2021 sind erhebliche Änderungen im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) in Kraft getreten. Damit soll das Elterngeld flexibler, partnerschaftlicher und einfacher werden – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühgeborene.

    Um diese Änderungen geht es:

    • Erweiterter Teilzeitkorridor
    • Erhalt der Höhe des Elterngeldes bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld
    • Verlängerung der Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus
    • Mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene
    • Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
    • Verringerung der Einkommensgrenzen für Paare

    Auf die wichtigsten Themenbereiche für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen soll hier kurz eingegangen werden.

    Erweiterter Teilzeitkorridor

    Ab 01.09.2021 beträgt die zulässige Arbeitszeit für Eltern während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit 32 Stunden pro Wochen (bisher 30 Stunden/Woche). Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 – 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 – 30 Wochenstunden) bezogen werden. Diese Ausweitung des Arbeitszeitkorridors soll arbeitsnehmer- und arbeitgeberfreundlich wirken; drei bis vier volle Tage sollen die Arbeitsorganisation erleichtern.

    Erhalt der Höhe des Elterngeldes bei Bezug von Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld

    Neu ist ab 01.09.2021, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie z.B. Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.

    Verlängerung von Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus

    Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Damit wird das Elterngeld krisenfester. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1.3.2020 eingeführt und wird bis zum 31.12.2021 verlängert.

    Mehr Elterngeld für besonders Frühgeborene

    Wird ein Kind lange vor dem errechneten Termin geboren, besteht in der Regel ein erhöhter Betreuungsbedarf. Um betroffene Eltern zu unterstützen, wurde nun deren Elterngeldanspruch verlängert:

    Frühgeburt vor dem errechneten Termin → zusätzliche Elterngeldmonate

    mind. 6 Wochen                                           →       + 1 Elterngeld-Monat

    mind. 8 Wochen                                           →        + 2 Elterngeld-Monate

    mind. 12 Wochen                                         →        + 3 Elterngeld-Monate

    mind. 16 Wochen                                         →        + 4 Elterngeld-Monate

    Reduzierung der Einkommensgrenzen für Paare

    Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 € oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 €. Diese neue Regelung für Paare betrifft also Spitzenverdiener, die 0,4 % der Elterngeldbezieher ausmachen. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 €.

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