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    Ablehnung der Arbeitskleidung kann Kündigung rechtfertigen Arbeitshose wird zum "roten Tuch" für Arbeitnehmer

    Ablehnung der Arbeitskleidung kann Kündigung rechtfertigen

    Vom Pflegepersonal bis zum Handwerker – Arbeitskleidung ist in vielen Branchen üblich. Nicht immer trifft diese jedoch den Geschmack aller Beschäftigten. Wer sich dann weigert, diese Kleidung zu tragen, kann unter Umständen eine Kündigung erhalten. So auch in diesem Fall: Arbeitnehmer „sieht rot“ und erscheint in eigener Privathose Der Kläger ist seit Juni 2014 in einem Industriebetrieb beschäftigt. Nach der dort herrschenden Kleiderordnung müssen Beschäftigte Arbeitskleidung tragen, welche von der Arbeitgeberin zur Verfügung gestellt wird. Darunter ist auch eine rote Arbeitshose, welche der Kläger an zwei Arbeitstagen gegen eine schwarze Hose austauschte. Dafür erhielt er eine Abmahnung. Doch wenig später...
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 15.03.2024, 1 Ca 1749/23
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