• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Berufsgenossenschaft

    Achtung Rutschgefahr – Wenn die Berufsgenossenschaft nicht zahlt

    Achtung Rutschgefahr – Wenn die Berufsgenossenschaft nicht zahlt

    Geschieht einem Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte ein Unfall, muss die Berufsgenossenschaft für den entstandenen Schaden aufkommen – es ist ja ein Arbeitsunfall! Richtig? Falsch! Wie sagt der Anwalt: Es kommt darauf an! Hat das Unfallgeschehen wirklich etwas mit der Arbeitsleistung als solches zu tun oder ist es eher privater Natur? Schon 2012 lehnten die Richter einen Arbeitsunfall ab Nachdem schon im Jahr 2012 ein Mitarbeiter des Daimler-Konzerns vergeblich versucht hatte, seinen „Ausrutscher“ auf Salatsoße in der Werkskantine und den daraus resultierenden gebrochenen Arm als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen (SG Heilbronn, S 5 U 1444/11, 26.03.2012), gab es am 04.04.2018 eine...
    Artikel lesen
    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Anspruch auf Nachzahlung bei freiwilliger Lohnerhöhung

    Wenn Arbeitgeber freiwillige Lohnerhöhungen nur bestimmten Arbeitnehmergruppen gewähren – etwa...

    Fahrtzeit als Arbeitszeit?

    Die Frage, wann Fahrtzeiten als Arbeitszeit zu werten sind, beschäftigt...
    Zur Urteilssammlung

    Aktuelle Seminarempfehlungen

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 19.05.2026 - 21.05.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren

    Effektiver Schriftverkehr im Betriebsrat – klar und rechtssicher

    Ihr souveräner Umgang mit Einladungen, Beschlüssen und Schreiben

    am 09.06.2026 - 11.06.2026 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren

    Betriebsverfassungsrecht Teil 1: Grundlagen der Betriebsratsarbeit

    Ihr erfolgreicher Start in die Betriebsratsarbeit – rechtssicher, kompetent und engagiert

    am 25.08.2026 - 27.08.2026 in Magdeburg (ACHAT Hotel Magdeburg)
    Zu den Seminaren