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    Achtung Rutschgefahr – Wenn die Berufsgenossenschaft nicht zahlt

    Achtung Rutschgefahr – Wenn die Berufsgenossenschaft nicht zahlt

    Geschieht einem Arbeitnehmer in der Arbeitsstätte ein Unfall, muss die Berufsgenossenschaft für den entstandenen Schaden aufkommen – es ist ja ein Arbeitsunfall! Richtig? Falsch! Wie sagt der Anwalt: Es kommt darauf an! Hat das Unfallgeschehen wirklich etwas mit der Arbeitsleistung als solches zu tun oder ist es eher privater Natur? Schon 2012 lehnten die Richter einen Arbeitsunfall ab Nachdem schon im Jahr 2012 ein Mitarbeiter des Daimler-Konzerns vergeblich versucht hatte, seinen „Ausrutscher“ auf Salatsoße in der Werkskantine und den daraus resultierenden gebrochenen Arm als Arbeitsunfall anerkennen zu lassen (SG Heilbronn, S 5 U 1444/11, 26.03.2012), gab es am 04.04.2018 eine...
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