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    Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitgliedes

    Das LAG München hat mit seinem Beschluss vom 28.04.2014 bestimmt, welche Anforderungen für eine Verdachtskündigung eines Betriebsratsmitgliedes gelten. Demnach ist der Ausschluss eines BR-Mitgliedes aus dem Betriebsrat nach § 23 Abs. 1 BetrVG nicht möglich, wenn die behauptete grobe Pflichtverletzung in der vergangenen Amtszeit stattgefunden hat und der Beschuldigte nun erneut in den Betriebsrat gewählt wurde.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.04.2014, 2 TaBV 44/13
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