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    45 Stunden privates Surfen im Internet während der Arbeitszeit

    Ein Arbeitnehmer, Gruppenleiter Konstruktion, wurde aufgrund seiner exzessiven Privatnutzung des Internets während seiner Arbeitszeit fristlos gekündigt. Die Arbeitgeberin hatte sein Surf-Verhalten über einen zweimonatigen Zeitraum ausführlich dokumentiert und ausgewertet. Demnach war der Arbeitnehmer im Schnitt 45 Stunden pro Monat im Internet auf Shopping- und Dating-Portalen sowie auf seinem privaten E-Mail-Konto und der Seite seiner Bank unterwegs.
    Quelle: Landesarbeitsgericht, Beschluss vom 14.01.2016, 5 a 657/15
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