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    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz von Künstlicher Intelligenz - Beschluss Arbeitsgericht Hamburg

    Kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einsatz von Künstlicher Intelligenz

    Ein Unternehmen, das die Nutzung von ChatGPT & Co. erlaubt doch der Betriebsrat sieht sein Mitbestimmungsrecht verletzt- Beschluss vom Arbeitsgericht
    Quelle: Arbeitsgericht, Beschluss vom 16.01.2024, 24 BVGa 1/24
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