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    Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf - ist das möglich?

    Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf – ist das möglich?

    Wir alle kennen die alarmierenden Nachrichten - die Menschen in Deutschland werden immer älter, Geburten gehen immer weiter zurück. 2,63 Millionen Menschen sind in Deutschland pflegebedürftig und werden teilweise zu Hause von Angehörigen gepflegt. Wenn diese dann selbst noch Familie haben und fest im Berufsleben stehen, ist dies ein regelrechter Drahtseilakt. Daher wird auch von Seiten der Regierung dringend Unterstützung notwendig. Ein weiterer Schritt dahin könnte der, vom Kabinett am 15.10.2014 beschlossene Gesetzesentwurf zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf sein. Es sollen vor allem Rahmenbedingungen geschaffen werden, mit Schwerpunkt auf mehr zeitlicher Flexibilisierung.
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    Rechtsprechnung

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    Sie pflegen – nicht erwerbsmäßig – einen Pflegbedürftigen? … z. B. einen nahen Familienangehörigen wie Mutter, Vater, Oma, Opa oder auch den Nachbarn oder die Freundin? Damit entlasten Sie nicht nur Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und damit die Pflegekasse, sondern leisten vor allem einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl. Vielen Dank dafür! Häufig unbekannt ist, dass für Sie als Pflegeperson gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII besteht. Ein paar Fragen zu diesem Thema möchten wir hier beantworten

    Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen

    Sie pflegen – nicht erwerbsmäßig – einen Pflegbedürftigen? … z....
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