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    Rentenansprüche für pflegende Beschäftigte

    Viele Beschäftigte in Deutschland leisten neben ihrer Arbeit oder anstelle einer Vollzeittätigkeit nicht erwerbsmäßige Pflege für Angehörige oder nahestehende Personen. Über 4,89 Millionen Menschen (Stand Dez. 2023, Quelle: Statistisches Bundesamt) werden zu Hause gepflegt, oft von Familienmitgliedern. Dieses Engagement ist enorm wichtig, kann aber zu Nachteilen bei der eigenen Rente führen, besonders wenn die Arbeitszeit reduziert oder die Berufstätigkeit ganz aufgegeben wird. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse der gepflegten Person Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für die Pflegenden. Das ist keine "Pflegerente", sondern es sind reguläre Rentenbeiträge, die den späteren Rentenanspruch erhöhen oder überhaupt erst begründen können. Für Betriebs- und Personalräte ist es wichtig, diese Regelungen zu kennen, um Beschäftigte entsprechend informieren und unterstützen zu können.
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    Rechtsprechnung

    Aktuelle Urteile

    Stärkung des Minderheitenschutzes im Betriebsrat

    Die Wahl der Mitglieder eines Betriebsausschusses und der freizustellenden Betriebsratsmitglieder...
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    Sie pflegen – nicht erwerbsmäßig – einen Pflegbedürftigen? … z. B. einen nahen Familienangehörigen wie Mutter, Vater, Oma, Opa oder auch den Nachbarn oder die Freundin? Damit entlasten Sie nicht nur Pflegeeinrichtungen, Pflegedienste und damit die Pflegekasse, sondern leisten vor allem einen wichtigen Beitrag für das Gemeinwohl. Vielen Dank dafür! Häufig unbekannt ist, dass für Sie als Pflegeperson gesetzlicher Unfallversicherungsschutz nach § 2 Abs. 1 Nr. 17 SGB VII besteht. Ein paar Fragen zu diesem Thema möchten wir hier beantworten

    Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Pflegepersonen

    Sie pflegen – nicht erwerbsmäßig – einen Pflegbedürftigen? … z....
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    4. Thementag 2025: Generation Z in der Arbeitswelt – verstehen, integrieren und motivieren

    Chancen und Herausforderungen der Generation Z im Betrieb erfolgreich gestalten

    am 12.11.2025 in Chemnitz (Business-Hotel Artes)
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    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 11.11.2025 - 13.11.2025 in Zwickau (First Inn Zwickau)
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    Hand steckt Zettel mit ausgeschnittenen Figuren in eine Wahlbox - Seminar für neubestellte Wahlvorstände

    Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände

    Ihr Leitfaden für das normale Wahlverfahren – rechtssicher planen, korrekt umsetzen

    am 02.12.2025 - 03.12.2025 in Dresden (Weltemühle - Hotel by Miri´s Dresden)
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