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    Verbot der Diskriminierung wegen Behinderung – auch Eltern sind geschützt, EuGH stärkt Rechte von Beschäftigten mit behinderten Kindern

    Verbot der Diskriminierung wegen Behinderung – auch Eltern sind geschützt

    Viele Beschäftigte stehen vor der Herausforderung, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Besonders schwierig wird es, wenn ein Kind aufgrund einer Behinderung auf intensive Betreuung angewiesen ist. Oft sind es die Eltern, die Arbeitszeiten anpassen oder Aufgaben umorganisieren müssen, um dieser Verantwortung gerecht zu werden. Doch was, wenn der Arbeitgeber sich weigert, Rücksicht zu nehmen? Gilt der rechtliche Diskriminierungsschutz auch dann, wenn die oder der Beschäftigte selbst nicht behindert ist, sondern ein behindertes Kind betreut?
    Quelle: EuGH, Beschluss vom 11.09.2025, C-38/24
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