• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Hausverbot für den Betriebsrat?
    Bildquelle: rutchapong/stock.adobe.com

    Hausverbot für den Betriebsrat?

    Nur bei gravierender Pflichtverletzung und mit Beschluss durch ein Gericht!
    Veröffentlicht am: 02.11.2023
    In diesem Beitrag: Landesarbeitsgericht Hessen, Beschluss vom 28.08.2023, 16 TaBVGa 97/23

    Dass Betriebsrat und Geschäftsleitung nicht immer einer Meinung sind, ist nicht ungewöhnlich. Aber dass dem Betriebsrat ein Hausverbot erteilt wird – das kommt nicht oft vor. Letztlich war es auch rechtswidrig und hätte zudem nur auf Antrag beim Arbeitsgericht erfolgen dürfen.

    Der Fall klingt unglaublich, wurde aber so im Mai 2023 vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht verhandelt.

    BR-Vorsitzender stempelt und erhält Hausverbot

    Beteiligt sind die Betreiberin des Luftfahrt-Caterings am Frankfurter Flughafen und der bei ihr gebildete Betriebsrat. Dieser hatte am Morgen des Gründonnerstags 2023 eine Betriebsratssitzung abgehalten. Während dieser Sitzung erreichte den Vorsitzenden eine E-Mail der Personalabteilung, welche ihre Anwesenheit nur bis 13 Uhr mitteilte. Der Betriebsratsvorsitzende erhielt daher hiervon keine Kenntnis. Der Versuch eines Mitglieds des Betriebsrats, Unterlagen aus der Betriebsratssitzung gegen 14:30 Uhr bei einem Sachbearbeiter der Personalabteilung abzugeben, blieb erfolglos. Ein weiterer Übergabeversuch scheiterte ebenfalls. Der Betriebsratsvorsitzende ging dann mit den Unterlagen direkt zum Betriebsleiter, welcher auf die E-Mail der Personalabteilung verwies und ebenfalls die Annahme verweigerte. Daraufhin nahm sich der BR-Vorsitzende im Vorzimmer der Betriebsleitung selbst den Eingangsstempel und versah damit die Unterlagen des Betriebsrates, welche er dann unter der Tür der Personalabteilung durchschob.

    Die Arbeitgeberin erstattete daraufhin Strafanzeige und sprach ein Hausverbot für den Betriebsratsvorsitzenden aus. Zusätzlich wurde beim Arbeitsgericht Frankfurt am Main ein Verfahren auf Ausschluss aus dem Betriebsrat eingeleitet.

    Dagegen wehrte sich der Betriebsrat bzw. der BR-Vorsitzende mit einem Eilantrag, um weiter ungehinderten Zugang zum Betrieb zu erhalten. In erster Instanz war dieser Antrag erfolgreich und die Arbeitgeberin legte beim Landesarbeitsgericht Hessen eine Beschwerde ein.

    Behinderung der Betriebsratsarbeit nach § 78 S. 1 BetrVG

    Doch auch diese Beschwerde wurde zurückgewiesen. Das Gericht sah hier eine Behinderung der Betriebsratsarbeit durch das ausgesprochene Hausverbot nach § 78 S. 1 BetrVG. Der Ausschluss aus dem Betriebsrat wird nur durch einen arbeitsgerichtlichen Beschluss rechtswirksam. Solange dieser Beschluss noch nicht gesprochen ist, bleibt das betreffende Betriebsratsmitglied im Amt. Ein ausgesprochenes Hausverbot steht dem entgegen und würde einer Gerichtsentscheidung vorgreifen. Lediglich bei gravierenden Pflichtverletzungen wäre eine Ausnahme möglich. Dann müsste der/die Arbeitgeber:in aber selbst einen Antrag auf vorläufiges Untersagen der Ausübung des Betriebsratsamtes beim Arbeitsgericht stellen. Dann kommt es, laut Gericht, aber nicht auf die strafrechtliche Bewertung an, sondern darauf, ob die vertrauensvolle Zusammenarbeit im Sinne von § 2 Abs. 1 BetrVG zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber:in unzumutbar beeinträchtigt ist. Im betreffenden Fall sah das Gericht keine derartige gravierende Störung der Zusammenarbeit.

    Stand der Informationen: November 2023

    Aktuelle Seminarempfehlungen:

    4. Thementag 2025: Generation Z in der Arbeitswelt – verstehen, integrieren und motivieren

    Chancen und Herausforderungen der Generation Z im Betrieb erfolgreich gestalten

    am 12.11.2025 in Chemnitz (Business-Hotel Artes)
    Zu den Seminaren

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 11.11.2025 - 13.11.2025 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren
    Hand steckt Zettel mit ausgeschnittenen Figuren in eine Wahlbox - Seminar für neubestellte Wahlvorstände

    Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände

    Ihr Leitfaden für das normale Wahlverfahren – rechtssicher planen, korrekt umsetzen

    am 02.12.2025 - 03.12.2025 in Dresden (Weltemühle - Hotel by Miri´s Dresden)
    Zu den Seminaren