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  • „Mein Kampf“ im Pausenraum – Kündigung ist rechtens

    Veröffentlicht am: 06.10.2017
    In diesem Beitrag: Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25.09.2017, 10 Sa 899/17

    Ein Ordnungsamt-Mitarbeiter aus Berlin las im Pausenraum die Original-Ausgabe von Hitlers „Mein Kampf“. Auf dem Titel: ein Hakenkreuz. Es erfolgte die fristlose, ersatzweise die fristgemäße Kündigung zum 31.12.2016 durch den Dienstherrn. Als Begründung wurde die „Verwendung rechtsextremer Symbole“ angegeben. Der Personalrat stimmte der Kündigung zu.

    Der Mann, seit 2008 Angestellter im öffentlichen Dienst des Landes Berlin, sah diese Kündigung als ungerechtfertigt an. „Er habe nichts mit Nazis am Hut“ – so seine Aussage. Er ging gegen die Kündigung unter dem Verweis auf eine fehlende vorherige Abmahnung vor.

    So urteilten die Richter

    Dennoch bestätigte auch das Arbeitsgericht die Kündigung. Als Mitarbeiter des Ordnungsamtes trete er in Uniform als Repräsentant des Landes Berlin auf und sei in besonderer Weise verpflichtet, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten. Er habe mit dem öffentlichen Zeigen des Hakenkreuzes, einem verfassungswidrigen Symbol, in besonderer Weise gegen diese Verpflichtung verstoßen.

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