• Suche
  • Logo der KK-Bildungsmanufaktur
  • Suche
  • Rechtsanspruch von teilzeitbeschäftigen Mitarbeiter/innen auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit
    Bildquelle: Stillfx/stock.adobe.com

    Rechtsanspruch von teilzeitbeschäftigten Mitarbeiter/innen auf Erhöhung ihrer Arbeitszeit

    Veröffentlicht am: 01.06.2016
    In diesem Beitrag: Arbeitsgericht Zwickau, Beschluss vom 16.03.2016, 8 BV 35/15

    Haben Arbeitgeber das Recht, neue Mitarbeiter/innen einzustellen, obwohl in Teilzeit Beschäftigte den Wunsch geäußert haben, ihre vertragliche Arbeitszeit aufzustocken? Einen konkreten Fall hierzu hatte das Arbeitsgericht Zwickau im März dieses Jahres zu entscheiden.

    Geklagt hatte die Betreiberin von Betreuungs- und Pflegeeinrichtungen in Sachsen. Sie wollte für Betreuungsleistungen nach § 87 b SGB XI drei neue Mitarbeiterinnen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von jeweils 30 Wochenstunden einstellen. Der zuständige Betriebsrat hatte hierzu unter Hinweis auf § 9 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) seine Zustimmung verweigert. Begründung: Es lägen zwei Stundenerhöhungsanträge bereits beschäftigter Mitarbeiter von 30 auf 38 Stunden vor. Diese hätten, da sie fachlich ebenso geeignet seien und keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstünden, bei der Besetzung freier Stellen grundsätzlich Vorrang.

    Die Arbeitgeberin begehrte daraufhin beim Arbeitsgericht Zwickau die Ersetzung der fehlenden Zustimmung und verwies auf eine interne Richtlinie, nach der Personal für Betreuungsleistungen nach § 87 b SGB XI mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von maximal 30 Stunden eingestellt werden sollten. Dies erhöhe die Anzahl der Mitarbeiter/innen und damit die Flexibilität ihres Einsatzes. Die in § 9 TzBfG genannten dringenden betrieblichen Gründe für eine mögliche Ablehnung der Stundenerhöhungsanträge lägen somit vor.

    Das Gericht folgte dieser Argumentation jedoch nicht und gab dem Betriebsrat Recht. Dieser habe seine Zustimmung zu Recht verweigert, da die geplanten Neuanstellungen gegen § 9 TzBfG verstoße.

    Aktuelle Seminarempfehlungen:

    4. Thementag 2025: Generation Z in der Arbeitswelt – verstehen, integrieren und motivieren

    Chancen und Herausforderungen der Generation Z im Betrieb erfolgreich gestalten

    am 12.11.2025 in Chemnitz (Business-Hotel Artes)
    Zu den Seminaren

    Arbeitsrecht Teil 2: Arbeitsvertragliche Rechte und Pflichten

    Urlaub, Teilzeit, Krankheit – was gilt wirklich? Ihr Update für rechtssichere Antworten im Gremium

    am 11.11.2025 - 13.11.2025 in Zwickau (First Inn Zwickau)
    Zu den Seminaren
    Hand steckt Zettel mit ausgeschnittenen Figuren in eine Wahlbox - Seminar für neubestellte Wahlvorstände

    Wahl des Betriebsrates – normales Wahlverfahren für neubestellte Wahlvorstände

    Ihr Leitfaden für das normale Wahlverfahren – rechtssicher planen, korrekt umsetzen

    am 02.12.2025 - 03.12.2025 in Dresden (Weltemühle - Hotel by Miri´s Dresden)
    Zu den Seminaren