Homeoffice und mobiles Arbeiten – eine (Not-)Lösung?
Sie arbeiten im Betriebsrat und fragen sich:
- Wo liegt der Unterschied zwischen Homeoffice, mobiler Arbeit und Telearbeit?
- Welche Mitbestimmungsrechte hat der Betriebsrat bei neuen Arbeitsformen?
- Wie lassen sich Arbeitszeit, Datenschutz und Arbeitsschutz verlässlich regeln?
Inhalt des Seminars
- Homeoffice, mobile Arbeit und Telearbeit voneinander abgrenzen
- Weisungsrecht des Arbeitgebers und Fürsorgepflicht verständlich einordnen
- Mitbestimmung des Betriebsrates gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 14 BetrVG gezielt nutzen
- Arbeitszeitregeln im Homeoffice kennen und prüfen
- Kontrolle, Dokumentation und Vertrauen in ein gutes Verhältnis bringen
- Gefährdungsbeurteilung und Arbeitsschutz auf Grundlage von § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitgestalten
- Datenschutz und Datensicherheit bei digitalen Arbeitsmitteln berücksichtigen
- Kostenfragen und Gleichbehandlung im Blick behalten
- Eckpunkte für eine Betriebsvereinbarung nach §§ 77 und 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG entwickeln
Sie wissen, worauf es bei Homeoffice und mobiler Arbeit ankommt und können die Interessen der Beschäftigten in Verhandlungen souverän vertreten.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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