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    Termine, Fristen, Berechnungen

    Von der ersten Betriebsratswahl bis zur Wiederwahl – für die Betriebsratswahl gelten verschiedene Fristen, welche sich individuell berechnen lassen. Nutzen Sie unsere Checkliste mit Wahlkalender für die optimale Planung.

    Wann wird der Betriebsrat gewählt?

    Wenn es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, so kann jederzeit ein Betriebsrat gewählt werden, wenn die Voraussetzung – mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer und drei davon wählbar – erfüllt ist.

    Gibt es schon einen Betriebsrat, so werden in Deutschland aller vier Jahre in der Zeit vom 01.03.-31.05. Neuwahlen durchgeführt. Also im Jahr 2026, 2030, 2034 usw.

    Wird der allererste Betriebsrat außerhalb dieses Vierjahreszeitraums gewählt, findet die nächste Betriebsratswahl im nächsten bzw. übernächsten regulären Wahlzeitraum statt.

    Checkliste und Wahlkalender für das vereinfachte Wahlverfahren

    Was? Frist
    Bestellung des Wahlvorstandes Spätestens 4 Wochen vor Ende der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats
    1. Sitzung des Wahlvorstandes Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstandes
    Abforderung der Mitarbeiterliste Unverzüglich (spätestens 2 Wochen vor Erlass des Wahlausschreibens)
    Erstellung und Beschluss Wahlausschreiben Bis zum Erlass des Wahlausschreibens
    Erstellung und Beschluss der Wählerliste Bis zum Erlass des Wahlausschreibens
    Aushang des Wahlausschreibens Unverzüglich wenn die Wählerliste und das Wahlausschreiben fertiggestellt sind, wenn möglich spätestens 2 Wochen vor der Wahlversammlung
    Bekanntmachung des Wählerverzeichnisses Mit Erlass des Wahlausschreibens
    Letzter Tag zum Einspruch gegen die Wählerliste 3 Tage nach Erlass des Wahlausschreibens
    Letzter Tag zum Einreichen der Wahlvorschläge 1 Woche vor der Wahlversammlung (7 Tage)
    Prüfung der Wahlvorschläge Unverzüglich nach Eingang der Wahlvorschläge
    Bekanntmachung der Wahlvorschläge Spätestens 6 Tage vor der Wahlversammlung
    Erstellung und Versand der Briefwahlunterlagen Unverzüglich nach Bekanntmachung der Wahlvorschläge
    Antrag auf nachträgliche Stimmenabgabe durch AN Spätestens 3 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung
    Sofern schriftliche Stimmenabgabe beantragt, wurde: Festlegung einer Nachfrist zur schriftlichen Stimmenabgabe Unverzüglich, falls nachträgliche schriftliche Stimmenabgabe beantragt wurde
    Sofern schriftliche Stimmabgabe beantragt wurde: Festlegung neuer Termin zur öffentlichen Stimmauszählung Unverzüglich, sobald nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt wurde
    Wahlversammlung Eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des alten BR (mit Nachfrist 2 Wochen vorher)
    Öffentliche Stimmauszählung (ohne Nachfrist) Unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe
    Nachfrist für schriftliche Stimmenabgabe min. 3 bis max. 7 Tage nach der Wahlversammlung
    Öffentliche Stimmenauszählung (mit Nachfrist) Unmittelbar nach Fristablauf der Nachfrist
    Benachrichtigung der Gewählten Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses
    Bekanntgabe Wahlergebnis an MA, AG und im Betrieb vertretende Gewerkschaft Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses
    Einladung zur Konstituierenden Sitzung Innerhalb einer Woche nach Feststellung des Wahlergebnisses
    Ende der Amtszeit des bisherigen Betriebsrates
    Einspruch gegen Wahl 14 Tage nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses

    Checkliste und Wahlkalender für das normale Wahlverfahren

    Was?Frist
    Bestellung des WahlvorstandesSpätestens 10 Wochen vor Ende der Amtszeit des bestehenden BR
    1. Sitzung des WahlvorstandesUnverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstandes
    Abforderung der MitarbeiterlisteSpätestens 14 Tage vor Erlass des Wahlausschreibens
    Erstellung des WahlverzeichnissesBis zum Erlass des Wahlausschreibens
    Erstellung des WahlausschreibensBis zum Erlass des Wahlausschreibens
    Erlass des Wahlausschreibens (Veröffentlichung)Spätestens 6 Wochen vor dem ersten Wahltag
    Bekanntmachung des WählerverzeichnissesMit Erlass des Wahlausschreibens
    Letzter Tag zum Einspruch gegen die Wählerliste2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens
    Letzter Tag zum Einreichen der Wahlvorschläge2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens
    Prüfung der WahlvorschlägeUnverzüglich nach Eingang beim Wahlvorstand
    Auslosung der ListennummerSpätestens vor Bekanntmachung der Wahlvorschläge
    Bekanntmachung der WahlvorschlägeSpätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe (1. Wahltag)
    Versenden der BriefwahlunterlagenUnverzüglich nach Bekanntmachung der Wahlvorschläge
    Tag der Stimmabgabe (bei mehreren Wahltagen: letzter Tag der Stimmabgabe)Eine Woche vor Ende der Amtszeit des bestehenden Betriebsrates
    Öffentliche Stimmauszählung und Feststellung des WahlergebnissesUnmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe
    Benachrichtigung der GewähltenUnverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses
    Einladung zur konstituierenden SitzungInnerhalb einer Woche nach Feststellung des Wahlergebnisses
    Bekanntgabe des Wahlergebnisses
    (an MA, AG und im Betrieb vertretene Gewerkschaften)
    Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses
    Ende der Amtszeit des bisherigen Betriebsrates
    Ende der Anfechtungsfrist der BR-Wahl14 Tage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses
    Bekanntmachung des WählerverzeichnissesMit Erlass des Wahlausschreibens

    Weitere Informationen erhalten Sie in unseren Seminaren und Online-Seminaren zur Betriebsratswahl!

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    Weitere Informationen

    Wahlkalender & Checklisten für das normale und vereinfachte Wahlverfahren

    Checkliste zur Vorbereitung der Betriebsratswahl – nichts übersehen!

    Checkliste zur ordnungsgemäßen Durchführung der Betriebsratswahl (normales Wahlverfahren)

    Fehler vermeiden: Typische Stolperfallen bei der Wahl auf einen Blick

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