Termine und Fristen zur Betriebsratswahl


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Termine, Fristen, Berechnungen
Von der ersten Betriebsratswahl bis zur Wiederwahl – für die Betriebsratswahl gelten verschiedene Fristen, welche sich individuell berechnen lassen. Nutzen Sie unsere Checkliste mit Wahlkalender für die optimale Planung.
Wann wird der Betriebsrat gewählt?
Wenn es in Ihrem Betrieb noch keinen Betriebsrat gibt, so kann jederzeit ein Betriebsrat gewählt werden, wenn die Voraussetzung – mindestens 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer und drei davon wählbar – erfüllt ist.
Gibt es schon einen Betriebsrat, so werden in Deutschland aller vier Jahre in der Zeit vom 01.03.-31.05. Neuwahlen durchgeführt. Also im Jahr 2026, 2030, 2034 usw.
Wird der allererste Betriebsrat außerhalb dieses Vierjahreszeitraums gewählt, findet die nächste Betriebsratswahl im nächsten bzw. übernächsten regulären Wahlzeitraum statt.
Checkliste und Wahlkalender für das vereinfachte Wahlverfahren
Was? | Frist |
---|---|
Bestellung des Wahlvorstandes | Spätestens 4 Wochen vor Ende der Amtszeit des bestehenden Betriebsrats |
1. Sitzung des Wahlvorstandes | Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstandes |
Abforderung der Mitarbeiterliste | Unverzüglich (spätestens 2 Wochen vor Erlass des Wahlausschreibens) |
Erstellung und Beschluss Wahlausschreiben | Bis zum Erlass des Wahlausschreibens |
Erstellung und Beschluss der Wählerliste | Bis zum Erlass des Wahlausschreibens |
Aushang des Wahlausschreibens | Unverzüglich wenn die Wählerliste und das Wahlausschreiben fertiggestellt sind, wenn möglich spätestens 2 Wochen vor der Wahlversammlung |
Bekanntmachung des Wählerverzeichnisses | Mit Erlass des Wahlausschreibens |
Letzter Tag zum Einspruch gegen die Wählerliste | 3 Tage nach Erlass des Wahlausschreibens |
Letzter Tag zum Einreichen der Wahlvorschläge | 1 Woche vor der Wahlversammlung (7 Tage) |
Prüfung der Wahlvorschläge | Unverzüglich nach Eingang der Wahlvorschläge |
Bekanntmachung der Wahlvorschläge | Spätestens 6 Tage vor der Wahlversammlung |
Erstellung und Versand der Briefwahlunterlagen | Unverzüglich nach Bekanntmachung der Wahlvorschläge |
Antrag auf nachträgliche Stimmenabgabe durch AN | Spätestens 3 Tage vor dem Tag der Wahlversammlung |
Sofern schriftliche Stimmenabgabe beantragt, wurde: Festlegung einer Nachfrist zur schriftlichen Stimmenabgabe | Unverzüglich, falls nachträgliche schriftliche Stimmenabgabe beantragt wurde |
Sofern schriftliche Stimmabgabe beantragt wurde: Festlegung neuer Termin zur öffentlichen Stimmauszählung | Unverzüglich, sobald nachträgliche schriftliche Stimmabgabe beantragt wurde |
Wahlversammlung | Eine Woche vor Ablauf der Amtszeit des alten BR (mit Nachfrist 2 Wochen vorher) |
Öffentliche Stimmauszählung (ohne Nachfrist) | Unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe |
Nachfrist für schriftliche Stimmenabgabe | min. 3 bis max. 7 Tage nach der Wahlversammlung |
Öffentliche Stimmenauszählung (mit Nachfrist) | Unmittelbar nach Fristablauf der Nachfrist |
Benachrichtigung der Gewählten | Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses |
Bekanntgabe Wahlergebnis an MA, AG und im Betrieb vertretende Gewerkschaft | Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses |
Einladung zur Konstituierenden Sitzung | Innerhalb einer Woche nach Feststellung des Wahlergebnisses |
Ende der Amtszeit des bisherigen Betriebsrates | |
Einspruch gegen Wahl | 14 Tage nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses |
Checkliste und Wahlkalender für das normale Wahlverfahren
Was? | Frist |
---|---|
Bestellung des Wahlvorstandes | Spätestens 10 Wochen vor Ende der Amtszeit des bestehenden BR |
1. Sitzung des Wahlvorstandes | Unverzüglich nach Bestellung des Wahlvorstandes |
Abforderung der Mitarbeiterliste | Spätestens 14 Tage vor Erlass des Wahlausschreibens |
Erstellung des Wahlverzeichnisses | Bis zum Erlass des Wahlausschreibens |
Erstellung des Wahlausschreibens | Bis zum Erlass des Wahlausschreibens |
Erlass des Wahlausschreibens (Veröffentlichung) | Spätestens 6 Wochen vor dem ersten Wahltag |
Bekanntmachung des Wählerverzeichnisses | Mit Erlass des Wahlausschreibens |
Letzter Tag zum Einspruch gegen die Wählerliste | 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens |
Letzter Tag zum Einreichen der Wahlvorschläge | 2 Wochen nach Erlass des Wahlausschreibens |
Prüfung der Wahlvorschläge | Unverzüglich nach Eingang beim Wahlvorstand |
Auslosung der Listennummer | Spätestens vor Bekanntmachung der Wahlvorschläge |
Bekanntmachung der Wahlvorschläge | Spätestens eine Woche vor Beginn der Stimmabgabe (1. Wahltag) |
Versenden der Briefwahlunterlagen | Unverzüglich nach Bekanntmachung der Wahlvorschläge |
Tag der Stimmabgabe (bei mehreren Wahltagen: letzter Tag der Stimmabgabe) | Eine Woche vor Ende der Amtszeit des bestehenden Betriebsrates |
Öffentliche Stimmauszählung und Feststellung des Wahlergebnisses | Unmittelbar nach dem Ende der Stimmabgabe |
Benachrichtigung der Gewählten | Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses |
Einladung zur konstituierenden Sitzung | Innerhalb einer Woche nach Feststellung des Wahlergebnisses |
Bekanntgabe des Wahlergebnisses (an MA, AG und im Betrieb vertretene Gewerkschaften) | Unverzüglich nach Feststellung des Wahlergebnisses |
Ende der Amtszeit des bisherigen Betriebsrates | |
Ende der Anfechtungsfrist der BR-Wahl | 14 Tage nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses |
Bekanntmachung des Wählerverzeichnisses | Mit Erlass des Wahlausschreibens |
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