Grundlagen des Arbeitsrechts kompakt – Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag
Sie möchten Beschäftigte als Betriebsrat gut unterstützen und fragen sich:
- Welche Regeln gelten im Arbeitsvertrag?
- Was darf der Arbeitgeber bei Krankheit, Urlaub oder Teilzeit verlangen?
- Wann muss der Betriebsrat bei Personalfragen mitwirken?
Inhalt des Seminars
- Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verständlich erklären
- Fristen, Verjährung und Ausschlussfristen im Blick haben
- Nachweise, Nebenpflichten und Weisungsrecht des Arbeitgebers prüfen
- Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung auf Grundlage von § 5 EFZG verstehen
- Urlaubsansprüche nach dem BUrlG berechnen
- Arbeitszeugnisse gemäß § 109 GewO richtig einschätzen
- Benachteiligungen im Sinne von § 7 AGG und § 75 BetrVG erkennen
- Teilzeit, Brückenteilzeit und Befristung nach dem TzBfG einordnen
- Personalgespräche begleiten und die eigene Rolle als Betriebsrat wahren
Sie gewinnen einen Überblick über zentrale Themen aus dem Arbeitsrecht und erkennen, wo Beschäftigte Schutz brauchen und wo der Betriebsrat handeln kann.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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