Dienstplangestaltung in der stationären Altenpflege
Inhalt des Seminars
Handlungssicherheit bei der Arbeitszeitgestaltung
- Personalplanung, Personalausfallplanung und flexible Einsatzmodelle
- Aktuelle Rechtsprechung zur Arbeitszeit in der Pflegepraxis
- EU-Richtlinien, Arbeitszeitgesetz und Pflegearbeitsrecht im Überblick
- Mitbestimmung bei Schichtarbeit, Feiertagsarbeit und Rufbereitschaft
Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung
- Rechte und Pflichten des Betriebsrates bei der Arbeitszeitgestaltung (§ 87 BetrVG)
- Kontrolle statt bloßer Zustimmung: Mitbestimmung aktiv ausüben
- „Holen aus dem Frei“ – Handlungsmöglichkeiten bei kurzfristigem Personalausfall
- Förderliche Betriebsvereinbarungen entwickeln: Inhalt, Grenzen, Praxisbeispiele
Gestaltungskraft durch Betriebsvereinbarungen
- Erarbeitung rechtssicherer Regelungen zur Dienstplangestaltung
- Musterformulierungen und Textbausteine zur direkten Anwendung
- Dienstpläne nachhaltig verbessern – Interessen der Belegschaft vertreten
- Kontrollschemata zur Dienstplanprüfung: Überblick behalten, Konflikte vermeiden
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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