Konflikte lösen mit System – Mediation im Betriebsalltag professionell nutzen
Inhalt des Seminars
Verstehen Sie den rechtlichen und praktischen Rahmen
- Einsatzmöglichkeiten von Mediation im beruflichen Alltag
- Was sagt das BetrVG zu Beschwerden und Vermittlung (§§ 84/85)?
- Mediation, Moderation, Schlichtung – wo liegen die Unterschiede?
- Voraussetzungen und Grenzen einer erfolgreichen Konfliktvermittlung
Entwickeln Sie Ihre mediative Haltung und Kompetenz
- Allparteilichkeit und Neutralität – das Fundament jeder Mediation
- Gesprächsführung in Spannungsfeldern – mit Struktur und Empathie
- Umgang mit starken Emotionen – sicher durch kritische Phasen steuern
- Haltung wahren, Positionen klären, Interessen verbinden
Führen Sie Mediation strukturiert durch
- Das Phasenmodell der Mediation – Schritt für Schritt zum Ergebnis
- Vorbereitung, Ablauf und Nachbereitung eines Mediationsgesprächs
- Vertraulichkeit und Verbindlichkeit – rechtlich sicher agieren
- Umgang mit Hindernissen, Blockaden und typischen Störungen
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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