Mitbestimmung in tariflosen Unternehmen – Ihre Rechte wirksam nutzen
Sie arbeiten in einem Betrieb ohne Tarifbindung und fragen sich:
- Was kann der Betriebsrat trotzdem verbindlich mitbestimmen und regeln?
- Wo endet die Mitbestimmung durch Gesetz, Tarifvorbehalt oder Arbeitsvertrag?
- Wie wird aus einer Idee eine wirksame Betriebsvereinbarung?
Inhalt des Seminars
- Aufgaben aus § 80 Abs. 1 BetrVG verstehen und umsetzen
- Grenzen durch Gesetz, Tarifvorbehalt und Individualrechte rechtzeitig erkennen
- Mitbestimmung aus § 87 Abs. 1 BetrVG auf betriebliche Themen anwenden
- Prüfen, welche Regelungen § 77 Abs. 3 BetrVG sperrt
- Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag und Regelungsabrede voneinander unterscheiden
- Durchführung, Beendigung und Wirksamkeit von Vereinbarungen im Blick behalten
- Musterarbeitsverträge und Nachweise nach dem NachwG anfordern
- Bezugnahmen auf Tarifverträge und Gesamtzusagen einordnen
- Abweichende Regelungen zur Arbeitszeit nach § 7 ArbZG gezielt mitbestimmen
Sie gewinnen Orientierung für die BR-Arbeit in tariflosen Unternehmen und erkennen, welche Rechte Sie wirksam nutzen können.
Betriebsratsmitglieder in tariflosen Unternehmen, die ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen und zugleich rechtskonform agieren möchten. Besonders relevant für Gremien, die Betriebsvereinbarungen in sensiblen Themenfeldern verhandeln.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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