Datenschutz Teil 2: Arbeitnehmerdatenschutz für Betriebsräte – Aufbauwissen für die Praxis
Inhalt des Seminars
Rechtssicherheit im Arbeitnehmerdatenschutz
- DSGVO, BDSG und Landesgesetze praxisnah anwenden
- Einwilligung im Arbeitsverhältnis: rechtlich sicher gestalten und prüfen
- Mitbestimmungsrechte bei IT-Systemen, Videoüberwachung, Leistungs- und Verhaltenskontrolle erfolgreich einfordern
Souveräner Umgang mit sensiblen Daten
- Private Nutzung von E-Mail, Internet und Telefon rechtlich klar regeln
- Fragerecht des Arbeitgebers richtig einordnen und Beschäftigte schützen
- Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten und weiteren Kontrollinstanzen optimieren
Ihre Kompetenz bei Betriebsvereinbarungen
- Datenschutzgerechte Betriebsvereinbarungen entwickeln – von der Idee bis zum fertigen Konzept
- Eckpunkte einer wirksamen IT-Betriebsvereinbarung praxisnah erarbeiten
- Fallbeispiele und aktuelle Rechtsprechung für die Gremienarbeit nutzen
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
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Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Mitglieder der JAV erfolgt nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 37 Abs. 6 BetrVG.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 65 Abs. 1 i. V. m. § 40 BetrVG.
Die Freistellung der Schwerbehindertenvertretung erfolgt nach § 179 Abs. 4 SGB IX.
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 179 Abs. 8 SGB IX.
Die Freistellung der Personalratsmitglieder erfolgt nach § 46 BPersVG bzw. den analogen Regelungen im jeweiligen Landesrecht, z. B.: §§ 45 und 47 SächsPersVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

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