Mitbestimmung in tariflosen Unternehmen – Ihre Rechte wirksam nutzen
Keine Tarifbindung – und jetzt? Gerade in tariflosen Unternehmen wird vom Betriebsrat erwartet, Lücken zu schließen, Rechte durchzusetzen und faire Bedingungen zu gestalten. Doch dabei drohen rechtliche Fallstricke. Dieses Seminar zeigt, was Sie wirklich regeln dürfen – und wie Sie Betriebsvereinbarungen tarifnah und rechtssicher ausgestalten.
Inhalt des Seminars
Rechte im tariflosen Betrieb
- Mitbestimmung ohne Tarifbindung: was das BetrVG erlaubt und was nicht
- § 77 Abs. 3 und § 87 BetrVG – der Tarifvorbehalt als Grenze der Mitbestimmung
- Chancen und Risiken tarifnaher Betriebsvereinbarungen
- Strategien zur Verhandlung mit dem Arbeitgeber in der Grauzone
Rechtssichere Gestaltung von Regelungen
- Was ist erlaubt? Betriebsvereinbarung vs. Tarifvertrag vs. Regelungsabrede
- Musterarbeitsverträge und ergänzende Richtlinien rechtlich bewerten
- AGB-Kontrolle bei Standardverträgen und Bezugnahmeklauseln richtig handhaben
- Gesamtzusagen und betriebliche Übung: Risiken für Gremien und Arbeitgeber
Mitbestimmung bei Vergütung und Arbeitszeit
- Spielräume bei Arbeitszeitmodellen – flexible, aber rechtssichere Gestaltung
- Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen und Prämienregelungen
- Was darf (nicht) in einer Betriebsvereinbarung zur Vergütung geregelt werden?
- Fallbeispiele: typische Konflikte und erfolgreiche Regelungslösungen
Betriebsratsmitglieder in tariflosen Unternehmen, die ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen und zugleich rechtskonform agieren möchten. Besonders relevant für Gremien, die Betriebsvereinbarungen in sensiblen Themenfeldern verhandeln.
- Frei wählbare Termine
- Maßgeschneiderte Inhalte
- An einem Seminarort Ihrer Wahl
- Förderung der Teambildung
- Arbeit mit ausgewählten Fallbeispielen aus Ihrem Arbeitsumfeld
- Festpreis für Ihr Gremium
Inhouse-Anfrage
Sie sind an diesem Seminar als Inhouse-Veranstaltung interessiert oder möchten das Thema mit weiteren Schwerpunkten kombinieren? Dann rufen Sie uns gleich an (Tel. 037207/651281) oder nutzen das Anfrage-Formular. Unser Team freut sich auf Ihre Nachricht!

Ihr Schulungsanspruch
Die Kostentragungspflicht richtet sich nach § 40 BetrVG.
Sie haben Fragen zum Schulungsanspruch?
Wir haben Ihnen hier die wichtigsten Informationen zum Schulungsanspruch für Ihr Gremium zusammengestellt. Gerne können Sie sich bei Fragen auch an unser Team wenden, wir helfen Ihnen weiter!

Beschlussfassung für den Besuch einer Inhouse-Schulung

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